Anfang Juli hat der Bundestag das Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren, beschlossen. Besonders der Weg zur besseren Integration der Elektromobilität wie auch Speicher im Stromnetz wird durch die Regelungen zur Steuerbarkeit geebnet. Eine hohe Bedeutung für viele Marktteilnehmer spielt dabei §14a EnGW. §14a EnGW adressiert die Verteilnetzbetreiber und regelt, wie Stromlieferanten und Endverbrauchern im Bereich der Niederspannung die Reduzierung von Netzentgelten im für das Ermöglichen der netzdienlichen Steuerung angeboten werden kann.
“Endlich!! Ich bin sehr zuversichtlich, dass die BNetzA nun zeitnah Lösungen mit der Branche angeht und so die Weichen zum Steuern über das iMSys ab 2023 stellt. Hervorzuheben im Gesetzestext sind zum einen die erneute Klarstellung, dass das SMGW als Sicherheitsanker für das Steuern wirkt und das erstmals das Konzept einer Sollwertvorgabe am Netzanschlusspunkt angeführt wird”.
Das als „Osterpaket“ bekannte Gesetzespaket forciert die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, wobei der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 80 Prozent bis 2030 gesteigert werden soll.
Erläuternd ergänzt Ingo Schönberg, “Das Zukunftsbild „Steuern 2030“ basiert auf einem Sollwert-Konzept am Strom-Netzanschlusspunkt (NAP). Der Verteilnetzbetreiber gibt Sollwerte für Bezug und Einspeisung am NAP vor, damit der Endkunde den sicheren Netzbetrieb aktiv unterstützen und gleichzeitig hohe Freiheitsgrade innerhalb der Grenzen nutzen kann. Die Verantwortungsübergabe am NAP vom Netzbetreiber an den Endkunden bzw. den Betreiber von Liegenschaften ist hierbei das prägende Element, das die Steuerung von Einzelanlagen des Endkunden durch den Netzbetreiber ersetzt.”
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