Im zweiten Barometer Digitalisierung der Energiewende im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden die Fortschritte bei der Umsetzung des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ beschrieben.
Insgesamt vergeben die Gutachter in diesem Jahr einen Gesamt-Barometerwert von 36 von 100 möglichen Punkten und damit 14 Punkte mehr als im Vorjahr.
Ingo Schönberg über die wichtigsten Erkenntnisse
Es geht im Rollout intelligenter Messsysteme und damit in der Digitalisierung der Energiewende voran. Die Autoren des Barometers beweisen mir als Mitglied des Beirates wieder einmal, dass sie Erkenntnisse und abgeleitete Notwendigkeiten „ungeschminkt“ zu Papier bringen können und dass es gut war, zusätzlich externe Expertise einzubeziehen.
Die geforderten „zentralen Weichenstellungen“ verbunden mit der Roadmap und den für 2020 vorgesehenen Maßnahmen kann ich nur unterstreichen. Es war schon sehr ärgerlich, dass der fehlende Abgleich zwischen EEG und MsbG die Ausbaupflicht für viele in der BSI-Marktanalyse als technisch umsetzbar angesehenen Einbaufälle auf den 30.10.2020 verschoben hat und diese nun nachgeholt werden müssen.
§14a EnWG
Mit der Ausgestaltung des §14a EnWG werden aktuell wichtige Weichen für die netzorientierte Einbindung flexibler Verbrauchseinrichtungen und die Elektromobilität gestellt. Hierüber werden aktuell in den §14a-Workshops sehr konstruktive Diskussionen geführt und ein Entwurf ist vom BMWi über den Sommer hinweg zu erwarten.
450Mhz-Netze entscheidend
Die leider schon viel zu lange verzögerte Entscheidung zur Vergabe der 450 MHz-Frequenzen ist kaum noch nachvollziehbar. Der Bedarf in der Energiebranche ist offensichtlich. Daher hat PPC die Entwicklung von CDMA Smart Meter Gateways frühzeitig vorangetrieben und bereits seit Herbst 2019 zertifizierte Geräte für die 450Mhz-Technologie im Einsatz.
Zügige Umsetzung des Rollouts
Für zentral halte ich insbesondere den Appell der Gutachter, die zügige Umsetzung des Rollouts voranzutreiben und vom BMWi umfangreiche Anreize für eine Beschleunigung und Ausweitung der Einbaufälle zu setzen. Die genannten Konzepte und Maßnahmen sollten im Kontext der §14a Einführung und der in den Task Forces zu spezifizierenden Umsetzung berücksichtigt werden. Einer der wichtigsten Meilensteine in 2020 wird dabei die für den 30.Oktober geplante Einbeziehung der teilflexiblen Anwendungsfälle im Bereich §14a und der EEG-Fälle <100 kW in den Pflichtausbau sein. Die technische Möglichkeit wird vom BSI über die Proxy-Funktionalität des SMGW gesehen und der FNN hat als technischer Regelsetzer mit der Koordinierungsfunktion KOF sowie der Steuerbox die hierfür benötigte technische Umsetzung bereits sehr frühzeitig spezifiziert und mit der Branche zur Marktreife gebracht. Für komplexere Anwendungsfälle und Vollflexible werden aktuell in den Task Forces Lösungen und Stufenpläne entwickelt, um auch hier sehr zeitnah die Umsetzung anzugehen und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Größte Hindernisse
Wie immer sind die ersten Schritte auf einem langen Weg die schwierigsten. Entsprechend geht es in vielen Vorhaben noch langsam voran und viele Messstellenbetreiber sehen die Mindestausbauquote als Ziel. Das halte ich jedoch aus mehreren Gründen für problematisch. Zum einen werden so nur niedrige Umsätze und damit geringe Deckungsbeiträge für die sprungfixen Kosten aus den zentralen Systemen erzielt. Zum anderen werden für Produkte und Dienste zu wenige Endkunden adressierbar. Ganz zu schweigen von der Herausforderung, dass nach drei Jahren enorm an Geschwindigkeit gewonnen werden muss und entlang der BMWi Roadmap die Grundgesamtheit an Einbaufällen deutlich ansteigt. Ein sukzessiver Hochlauf innerhalb von 1 bis 1,5 Jahren auf nachhaltige Rolloutgeschwindigkeit dürfte hier die effizientere und zielführendere Strategie sein. Ein weiteres großes Hemmnis ist die oft aus der Regulierung folgende fehlende Zusammenarbeit zwischen Netzen und Vertrieb, die integrierte Ausbaustrategien behindern.